Die folgenden Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Haftungsausschluss mit Grenzen
Immobilienkaufverträge enthalten häufig einen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Nach § 444 BGB kann sich ein Verkäufer darauf insbesondere dann nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Was bedeutet Arglist?
Ob ein offenbarungspflichtiger Umstand bewusst verschwiegen wurde, hängt von den konkreten Kenntnissen des Verkäufers und dem Verlauf der Vertragsverhandlungen ab. Nicht jeder nachträglich entdeckte Schaden begründet automatisch eine Haftung.
Beweise sichern
Exposé, E-Mails, Gutachten, Besichtigungsnotizen und Fotos können für die Klärung wichtig sein. Je nach Fall kommen unterschiedliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht.