Die folgenden Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Standardisierte Messverfahren
Bei ordnungsgemäß eingesetzten standardisierten Messverfahren gehen Gerichte grundsätzlich von zuverlässigen Ergebnissen aus. Konkrete Anhaltspunkte für Messfehler können dennoch eine nähere Prüfung erfordern.
Fehlende Rohmessdaten
Allein der Umstand, dass ein Messgerät Rohmessdaten nicht speichert, führt nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit des Messergebnisses. Entscheidend bleiben das verwendete Verfahren und der Einzelfall.
Einspruchsfrist
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine Prüfung der Messunterlagen kann sinnvoll sein.