Die folgenden Informationen bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Verbrauchsgüterkauf
Kauft ein Verbraucher ein Fahrzeug von einem Unternehmer, gelten besondere Schutzregeln. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein vertragswidriger Zustand, kann nach § 477 BGB vermutet werden, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen sind zu beachten.
Privatkauf ist anders
Beim Verkauf von privat an privat gilt diese besondere Vermutungsregel grundsätzlich nicht. Auch die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses hängt vom Vertrag und den Umständen ab.
Was ist zu tun?
Mängel sollten dokumentiert und dem Verkäufer angezeigt werden. Bevor eigenmächtig Reparaturen veranlasst werden, ist zu prüfen, ob zunächst Nacherfüllung verlangt werden muss.